Eheschließung (konfessionsverschieden)
Dispens - was ist das?
Die Eheschließung zweier getaufter Christen ist ein Sakrament, d.h. sie ist nicht einfach eine private Segnungsfeier, sondern ist – eigentlich – ein Fest der Gemeinde. Die Sakramente, die in Wort und Tat Jesu Christi gründen, sind Feiern, aus denen und in denen Kirche lebt. Deshalb ist der Katholik grundsätzlich verpflichtet, sich katholisch trauen zu lassen. Hat das Brautpaar sich im Fall einer gemischtkonfessionellen Ehe (beide Partner gehören einer christlichen Kirche an, jedoch nicht derselben) zu einer nicht-katholischen Trauung entschlossen, kann eine Dispens – eine Art Sondergenehmigung – beantragt werden, so dass ihre Eheschließung auch in der katholischen Kirche als gültig anerkannt wird. Diese Dispens ist nicht zwingende Voraussetzung für eine nicht-katholische – z.B. evangelische – Trauung, sie ist nur Bedingung für die Anerkennung der Trauung auch in der katholischen Kirche. Voraussetzung ist ein Gespräch mit dem Wohnortpfarrer des katholischen Teils, an dem beide Partner teilnehmen. In diesem Gespräch wird geklärt, ob die Partner das katholische Eheverständnis teilen, dazu gehören vor allem die Unauflöslichkeit der Ehe und die Offenheit der Beziehung für Kinder. Außerdem muss der katholische Teil zusagen, dass er sich für eine katholische Taufe der Kinder, die aus dieser Beziehung hervorgehen, einsetzen wird. Dies wird schriftlich festgehalten und an den Bischof gesandt, der dann die Dispens gewährt. Die so stattfindende nicht-katholische Trauung wird von der katholischen Kirche in vollem Umfang anerkannt.
Taufe
Ich möchte mein Kind taufen lassen - was ist zu tun?
In der Seelsorgeeinheit gibt es festgelegte Taufsonntage, die in der Regel je einmal im Monat in Lorch und Alfdorf sind. Die Feier der Taufe findet nach der Eucharistiefeier um 11:45 Uhr statt. Die Termine können Sie in den Pfarrbüros erfragen und festlegen. Es gibt auch die Möglichkeit, Ihr Kind während der sonntäglichen Eucharistiefeier zu taufen. Wenn Sie dies möchten, sprechen Sie Ihren Wunsch bitte bei der Anmeldung an. Dazu kommen Sie bitte während der Bürozeiten und bringen die Geburtsurkunde und Ihr Stammbuch mit.
Der Pfarrer wird danach mit Ihnen einen Gesprächstermin vereinbaren, der entweder bei Ihnen zuhause oder in den Räumlichkeiten der Kirchengemeinde stattfindet. Es wird keine Gebühr für die Eintragung der Taufe in Ihr Stammbuch erhoben.
Erstkommunion
Wann und wie wird die Erstkommunion gefeiert?
Die Termine für die Erstkommunion in Lorch und Alfdorf werden jeweils nach der gerade stattgefundenen Feier, d.h. ungefähr im April/Mai festgelegt. Sie werden danach rechtzeitig im Gemeindebrief „Mosaik“ und in den Amtsblättern der Stadt bzw. der Gemeinde bekanntgegeben.
Wie erfahre ich mehr über den Ablauf der Erstkommunion sowie deren Vorbereitung?
Grundsätzlich kommen die Kinder der 3. Klassen zur Erstkommunion. Zum ersten Elternabend erhalten sie eine Einladung. Die Einladung hierzu wird Ihren Kindern im Religionsunterricht ausgeteilt. Dabei wird der Pfarrer die wichtigsten Informationen zur Vorbereitung erläutern und einen Flyer verteilen, in dem die vollständigen Termine bis zur Feier der Erstkommunion stehen, u. a. das Datum des zweiten Elternabends. Die Kinder werden in verschiedenen Gruppen, die von Ehrenamtlichen – in der Regel Eltern – geleitet werden, vorbereitet. Diese bekommen die Anleitung und Unterstützung dazu vom Pfarrer und von einem Team, das die einzelnen Gruppenarbeiten koordiniert und vorbereitet.
Die Voraussetzung für die Teilnahme an der Erstkommunion ist die Taufe. Wenn Ihr Kind nicht getauft ist, kann dies im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung nachgeholt werden.
Firmung
Wann und wo findet die nächste Firmung statt?
Die Firmung findet zweijährlich auf Seelsorgeeinheitsebene in St. Konrad, Lorch statt, d.h. Lorch, Waldhausen und Alfdorf mit allen Teilgemeinden zusammen. Der Termin,sowie der Firmspender, d.h. ein Bischof, Domkapitular oder Abt werden von der Diözese Rottenburg-Stuttgart festgelegt. In welchem Alter wird gefirmt und wie erfahre ich davon? Findet eine Vorbereitungszeit statt und in welcher Form?
In welchem Alter wird gefirmt und wie erfahre ich davon?
Die Jugendlichen der 8. und 9. Klassen bekommen eine Einladung zu einem Informationsnachmittag, bei dem der Pfarrer über die Bedeutung der Firmung sowie deren Vorbereitung und Ablauf spricht. Dabei besteht die Möglichkeit zur Anmeldung der Vorbereitung und Gruppeneinteilung. Der Abschluss ist dann eine gemeinsame Eucharistiefeier in der Kirche.
Findet eine Vorbereitungszeit statt und in welcher Form?
Die Gruppenstunden finden nach Absprache mit den Gruppenleitenden statt. Die Gruppenbegleiterinnen und -begleiter werden vom Pfarrer auf ihre Aufgaben vorbereitet und unterstützt
Krankensalbung – was ist das, was muss ich tun?
Noch immer ist dieses Sakrament bei vielen als „Letzte Ölung“ bekannt. Doch das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) hat das urchristliche Verständnis dieses Sakramentes wieder erneuert. Nicht allein ein Sakrament der Sterbenden ist die Krankensalbung, sondern sie will Stärkung für jeden sein, der ernsthaft erkrankt ist oder unter den Gebrechen des Alters leidet. Sakramente sind Zeichenhandlungen, die uns etwas über Gott sagen wollen, indem sie das Handeln Jesu in unserer Zeit Wirklichkeit werden lassen. Jesus hat Kranke geheilt, um die Menschen die heilende Nähe Gottes erfahren zu lassen, die Apostel sind diesem Beispiel gefolgt, auch indem sie bereits Öl als Zeichen der Heilung und Linderung verwendeten (vgl. Mk 6,13). Die Kirche führt diesen Auftrag Jesu und der Apostel im Sakrament der Krankensalbung fort. In unserer Seelsorgeeinheit bieten wir deshalb einmal im Jahr eine Eucharistiefeier an, in der die Krankensalbung gespendet wird (normalerweise im Juni, genauer Termin im Mosaik bzw. auf der Homepage). Selbstverständlich sind auch Einzeltermine möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das Pfarramt in Lorch.
Todesfall
Wohin wende ich mich bei einem Todesfall?Wenn ein Angehöriger verstorben ist, wenden Sie sich in der Regel an ein Bestattungsinstitut, das den Pfarrer verständigt und den Termin für die Beerdigung festlegt. Der Pfarrer wird mit Ihnen einen Termin für ein Trauergespräch vereinbaren.
Messintention
Ist es möglich, im Gottesdienst eines verstorbenen Angehörigen zu gedenken?
Werktags in den Eucharistiefeiern, die mittwochs in St. Elisabeth, Waldhausen, donnerstags in St. Konrad, Lorch und freitags in St. Clemens, Alfdorf stattfinden, können Sie gerne nach vorheriger Anmeldung im Pfarrbüro ein Messgedenken für Ihren Angehörigen anmelden.
Am Samstag 18.30 Uhr an den Vorabendgottesdiensten, sowie am Sonntag in der Eucharistiefeier um 9.00 Uhr.
Im Hochgebet wird der / des Verstorbenen namentlich gedacht.Sie können dafür im Pfarrbüro eine Spende machen.
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart schlägt zur Orientierung € 4 vor.
Auflösung einer Grabstätte
Das Grab ist ein wichtiger Erinnerungsort für die Hinterbliebenen und ein Bezugspunkt für die Trauer. Es zu besuchen und zu pflegen sind Ausdruck der Ehrfurcht vor den verstorbenen Menschen und Hilfe im Trauerprozess.
Für einen bestimmten Zeitraum – die Ruhezeit - ist ein Grab geschützt.
Nach Ablauf der Ruhezeit haben die Angehörigen die Möglichkeit das Nutzungsrecht zu verlängern (sofern dies möglich ist) oder das Grab aufzulösen.
Bei einer Auflösung wird das Grab abgeräumt und eingeebnet. Soll ein Grab vorzeitig aufgelöst werden, bedarf es einer Klärung und Genehmigung durch die Stadt oder Gemeinde.
Die Auflösung einer Grabstätte ist bei vielen Menschen oft mit Emotionen und Fragen verbunden. Ist es Ausdruck der Undankbarkeit den Verstorbenen gegenüber, wenn ich das Grab jetzt auflöse, weil ich den Pflegeaufwand nur mehr schwer bewältigen kann? Wie soll der letzte Grabbesuch verlaufen? Wen aus dem früheren Umfeld der Verstorbenen sollte man vor der Auflösung informieren? … Solche und ähnliche Fragen tauchen nicht selten rund um eine Grabauflösung auf.
Vor diesem Hintergrund kann es hilfreich und entlastend sein, vor dem Abtragen einer Grabstätte und dem Einebnen durch eine kurze Feier ein Zeichen zu setzten und dabei die Hinterbliebenen und die verstorbenen Personen unter den Segen Gottes zu stellen. Einerseits ist es wertvoller Ausdruck einer christlichen Erinnerungskultur, wenn die Gedenkstätte an Verstorbene nicht „so einfach“ verschwindet, andererseits auch eine Chance über Tod und Leben, über Trauer und Erinnerung ins Gespräch zu kommen.
Erinnerung verblasst, Verbundenheit aber bleibt.
Sprechen Sie uns an.
Wiedereintritt in die katholische Kirche
Wie gehe ich vor, wenn ich wieder eintreten möchte? Wenn Sie sich entschließen, wieder in die katholische Kirche einzutreten, melden Sie sich bitte im Pfarramt. Der Pfarrer wird dann mit Ihnen einen Gesprächstermin vereinbaren, bei dem die Beweggründe und Anliegen erläutert werden. Nach deren Prüfung informiert der Pfarrer den Bischof über den Wiedereintrittswunsch. Nach dessen Genehmigung werden Sie in die Gemeinschaft der Gläubigen und die Kirchengemeinde wieder in Form einer kleinen Feier aufgenommen. Dies wird der bürgerlichen Gemeinde und dem Taufpfarramt danach von uns mitgeteilt.
Telefonseelsorge
24 Stunden an 365 Tagen im Jahr für alle.
Per Telefon 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 oder 116 123
per Mail und Chat unter www.telefonseelsorge.de
Die TelefonSeelsorge® ist für jeden da, für alte und junge Menschen, Berufstätige, Hausfrauen, Auszubildende oder Rentner, für Menschen jeder Glaubensgemeinschaft und auch für Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit. Rund eine Million Gespräche werden jedes Jahr geführt, kostenfrei und rund um die Uhr. Denn Sorgen wiegen schwer und sie richten sich nicht nach Tages- oder Öffnungszeiten. Dafür haben wir auch mitten in der Nacht ein offenes Ohr. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer verantwortungsvollen Aufgabe bewusst und nehmen Ihren Anruf ernst – egal, ob um acht Uhr morgens oder um Mitternacht.


