Miet- und Raumordnung der Gemeindehäuser Lorch und Waldhausen

Miet- und Raumordnung für die Gemeindehäuser
St. Konrad in Lorch und St. Elisabeth in Waldhausen

 

I.    Vergabebestimmung der Häuser

Das Gemeindehaus St. Konrad und der Gemeindesaal St. Elisabeth sind die Räume der katholischen Kirchengemeinde St. Konrad, Lorch. Sie sind in erster Linie für Veranstaltungen der Kirchengemeinde, deren Gruppen und Kreise bestimmt. Außerdem können sie für kirchliche Veranstaltungen aus sonstigen Bereichen der Kirche zur Verfügung gestellt werden.

Sofern kirchliche Veranstaltungen nicht behindert und Dienst und Auftrag der Kirche nicht beeinträchtigt werden, können die Räume der Gemeindehäuser für private Familienfeiern, für kulturelle Veranstaltungen und Veranstaltungen gemeinnütziger Gruppen und Vereine vermietet werden. Voraussetzung ist, dass die Veranstalter im Bereich der Kirchengemeinde ansässig sind. Über die Belegung entscheidet das Pfarramt im Rahmen der Vorgaben des Kirchengemeinderats, in Zweifelsfällen der Kirchengemeinderat. Veranstaltungen gewerblicher und parteipolitischer Art sind grundsätzlich nicht möglich.

II.   Hausordnung

1.   Die Hausvergabe ist halbjährlich für Gruppen/Kreise, danach frei für allgemeine Vermietungen.

2.   Die Musik ist auf Zimmerlautstärke zu halten. Ab 22.00 Uhr sind die Fenster zu schließen und ab 22.00 Uhr ist im Außenbereich besondere Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.

3.   Veranstaltungsende ist spätestens 1.00 Uhr.

4.   Das Herrichten (Bestuhlung, Ausschmückung usw.) und Aufräumen ist Sache des Mieters und mit der/m Hausmeister/in abzusprechen – normalerweise am Tag der Vermietung. Die Räume und das Mobiliar sind pfleglich zu behandeln. Das Anbringen von Dekoration darf keinerlei Schäden verursachen, z.B. es dürfen keine Nägel in die Wände geschlagen werden. Das Klavier darf nur nach Absprache verwendet werden und soll an seinem Platz stehen bleiben.
Christliche Symbole dürfen nicht entfernt und nicht verändert werden.

5.   Die Gebäude und der Außenbereich sind so zu hinterlassen wie angetroffen, d.h. der Saal  abgestuhlt und besenrein sowie die Küche, die Sanitärräume, das Treppenhaus und der Garderobenbereich vollkommen aufgeräumt - bei einer Vermietung von Samstagabend bis Sonntagmorgen bis 10.00 Uhr in Lorch, bis 8.30 Uhr in Waldhausen - die Aufräumarbeiten generell am darauf folgenden Tag. Die Tische und Stühle sind vor dem Aufräumen von Verunreinigungen zu beseitigen.
Reinigung:
Die Endreinigung im Gemeindezentrum St. Konrad übernimmt bei ganztägiger Vermietung ausschließlich die Hausmeisterin und kostet € 35,00. Ansonsten entscheidet der Mieter. Bei Selbstreinigung werden  die Putzmittel bereitgestellt.

6.   Geschirr- und spültücher sind mitzubringen.

7.   Eine Kaution von € 50,-- wird erhoben und nach Abnahme und Kontrolle wieder vom Pfarrbüro ausbezahlt. Bei Mängeln wird von Fall zu Fall die Höhe oder Einbehaltung der Kaution entschieden.
Bei zu Bruch gegangenem Geschirr oder Gläser wird eine Gebühr von € 2,00 pro Stück erhoben.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird die Kaution einbehalten.

8.   Eventuelle Schäden im Außen- und Innenbereich des Gemeindehauses sind spätestens bei der Schlüsselabgabe zu melden. Es haftet der Mieter.

9.   Das Abschießen von Feuerwerkskörpern oder Ähnlichem ist in der Umgebung der Gemeindehäuser verboten.

10. Den Erhalt der Schlüssel wird vom Mieter durch Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt – die Rückgabe erfolgt nach der Abnahme und Kontrolle. Bei Verlust von Schlüsseln, die zu einer Schließanlage gehören, ist der entsprechende geldwerte Ersatz für den Austausch der der Schließanlage zugehörigen Schlösser einschließlich der Schlüssel zu leisten. Das Duplizieren von Schlüsseln ist verboten.

11. Der Müll ist selber zu entsorgen.

12. Im gesamten Haus ist das Rauchen untersagt.

13. Bei Vermietung während der Vorabendmesse von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr ist Rücksicht auf den Gottesdienst zu nehmen, z.B.: keine laute Musik und kein Lärm im Treppenhaus

Der Gemeindesaal in St. Elisabeth, Waldhausen kann während der Gottesdienste nicht vermietet werden.

14. Der Weg zwischen Kirche und Pfarrhaus ist ein Fußweg und darf nicht befahren werden.