Kirchengemeinderatswahl 2025

Das Jahr 2025 bringt für uns eine besondere Gelegenheit: Die Wahlen zum Kirchengemeinderat stehen an. Dies ist nicht nur ein formaler Akt, sondern eine Einladung, aktiv an der Gestaltung unserer Kirche und unserer Kirchengemeinden teilzunehmen.

In einer Zeit, in der politische Strömungen in Europa nach rechts rücken und die Gesellschaft vielerorts von Unsicherheit und Unzufriedenheit geprägt ist, ist es umso wichtiger, dass wir als Kirche ein Zeichen der Hoffnung und des friedvollen Miteinanders trotz aller Unterschiedlichkeit setzen.  

Es zeigt sich, dass viele Menschen mit den aktuellen Zuständen unzufrieden sind und sich eine Veränderung wünschen. Für uns als Kirchengemeinden bietet sich die Möglichkeit, diesen Wandel positiv zu gestalten. Wir brauchen Menschen, die mit Tatkraft und Kreativität neue Wege gehen möchten. Wir wollen gemeinsam auftreten und mitgestalten.  

Vielleicht haben Sie schon einmal gedacht, dass sich in unserer Kirchengemeinde einiges ändern müsste. Vielleicht hatten Sie Ideen, wussten aber nicht, wie Sie diese umsetzen können. Jetzt ist die Chance, diese Ideen Realität werden zu lassen. Der Kirchengemeinderat bietet die Plattform, auf der Ihre Visionen und Vorstellungen Gehör finden und verwirklicht werden können.  

Jede und Jeder von uns hat Talente, die uns von Gott geschenkt wurden, und es ist an der Zeit, diese Talente einzusetzen. Ob Sie gerne organisieren, Gebäude zukunftsfähig und klimagerecht modernisieren oder im Miteinander Brücken bauen – Ihre Fähigkeiten sind wertvoll und gefragt.  

Noch unsicher? Dann sprechen Sie mit den aktiven Kirchengemeinderäten, melden Sie sich im Pfarramt oder sprechen Sie Herrn Pfarrer Nentwich persönlich an. Auch wenn Sie sich anderweitig engagieren möchten, sind Sie hier richtig. Treten Sie an und treten Sie ein für eine Kirche, die durch unser gemeinsames Handeln strahlt.

Was wird gewählt?

Der Kirchengemeinderat

Katholische Kirchengemeinden wählen den Kirchengemeinderat.

Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden. Der Kirchengemeinderat ist die ortskirchliche Kirchensteuervertretung und verantwortet den Haushalt.

Wann und wie wird gewählt?

Wahltag 30. März 2025

Allgemeine Briefwahl

Erstmals finden die Wahl der Kirchengemeinderäte und in der Diözese Rottenburg-Stuttgart für alle Gemeinden als Briefwahl statt. Die Wahlbriefumschläge gehen zusammen mit der Wahlbenachrichtigung rechtzeitig vorher an alle Wahlberechtigten.

Die Wahlbriefe mit Wahlschein und Stimmzettel müssen rechtzeitig vor dem 30. März 2025 per Postversand oder durch Briefeinwurf im jeweiligen Wahlbriefkasten abgegeben werden.  

Wahllokale

Auch wenn die Wahl eine allgemeine Briefwahl ist, können die Wahlberechtigten Ihre Stimme am 30. März 2025 auch persönlich abgeben. In jeder Kirchengemeinde und gibt es ein Wahllokal, das an diesem Tag geöffnet ist.

Wer darf wählen - und wer kann gewählt werden

Wer darf wählen

Wahlberechtigt sind Kirchengemeindemitglieder die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Kirchengemeinde seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz haben.

Wählbar

Wählbar zum Kirchengemeinderat einer Kirchengemeinde sind volljährige wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder und volljährige wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder anderer Kirchengemeinden, die in keiner anderen Kirchengemeinde kandidieren.

Was geschieht vor der Wahl?

Kurzüberblick

September 2024

Der amtierende Kirchengemeinderat wird in seinen Sitzungen im September 2024 über die Anzahl der Sitze, die das Gremium künftig haben soll, entscheiden. Die Anzahl der Sitze orientiert sich an der Zahl der Katholiken in der Kirchengemeinde.

Februar 2025

Anfang Februar 2025 veröffentlicht der Wahlausschuss den endgültigen Wahlvorschlag, anschließend werden die Wahlunterlagen erstellt. 

März 2025

Bis Mitte März erhalten die Wahlberechtigten die Wahlunterlagen.

Am Sonntag, 30. März 2025 ist Wahltag. Wegen der allgemeinen Briefwahl können die Wahlberechtigten Ihre Stimmzettel auch schon früher abgeben. In jeder Gemeinde gibt es auch ein Wahllokal. In einigen Gemeinden kann das Wahllokal auch schon am Vorabend (Samstag, 29. März 2025) geöffnet sein.

Rechtsgrundlagen für die Wahl

Grundlage für die Wahl ist die

  • Kirchengemeindeordnung (KGO)
  • Ordnung für die Wahl von Kirchengemeinderäten und Pastoralräten (Wahlordnung/Wahl)

der Diözese Rottenburg-Stuttgart