Eheschließung (konfessionsverschieden)

Dispens - was ist das?

Die Eheschließung zweier getaufter Christen ist ein Sakrament, d.h. sie ist nicht einfach eine private Segnungsfeier, sondern ist – eigentlich – ein Fest der Gemeinde. Die Sakramente, die in Wort und Tat Jesu Christi gründen, sind Feiern, aus denen und in denen Kirche lebt. Deshalb ist der Katholik grundsätzlich verpflichtet, sich katholisch trauen zu lassen. Hat das Brautpaar sich im Fall einer gemischtkonfessionellen Ehe (beide Partner gehören einer christlichen Kirche an, jedoch nicht derselben) zu einer nicht-katholischen Trauung entschlossen, kann eine Dispens – eine Art Sondergenehmigung – beantragt werden, so dass ihre Eheschließung auch in der katholischen Kirche als gültig anerkannt wird. Diese Dispens ist nicht zwingende Voraussetzung für eine nicht-katholische – z.B. evangelische – Trauung, sie ist nur Bedingung für die Anerkennung der Trauung auch in der katholischen Kirche. Voraussetzung ist ein Gespräch mit dem Wohnortpfarrer des katholischen Teils, an dem beide Partner teilnehmen. In diesem Gespräch wird geklärt, ob die Partner das katholische Eheverständnis teilen, dazu gehören vor allem die Unauflöslichkeit der Ehe und die Offenheit der Beziehung für Kinder. Außerdem muss der katholische Teil zusagen, dass er sich für eine katholische Taufe der Kinder, die aus dieser Beziehung hervorgehen, einsetzen wird. Dies wird schriftlich festgehalten und an den Bischof gesandt, der dann die Dispens gewährt. Die  so stattfindende nicht-katholische Trauung wird von der katholischen Kirche in vollem Umfang anerkannt.

Taufe

Ich möchte mein Kind taufen lassen -  was ist zu tun?

In der Seelsorgeeinheit gibt es festgelegte Taufsonntage, die in der Regel je einmal im Monat in Lorch und Alfdorf sind. Die Feier der Taufe findet nach der Eucharistiefeier um 11:45 Uhr statt. Die Termine können Sie in den Pfarrbüros erfragen und festlegen. Es gibt auch die Möglichkeit, Ihr Kind während der sonntäglichen Eucharistiefeier zu taufen. Wenn Sie dies möchten, sprechen Sie Ihren Wunsch bitte bei der Anmeldung an. Dazu kommen Sie bitte während der Bürozeiten und bringen die "Geburtsurkunde für religiöse Zwecke" und Ihr Stammbuch mit. Sofern Ihnen die "Geburtsurkunde für religiöse Zwecke" nicht vorliegt bzw. nicht ausgestellt wurde, bringen Sie bitte Ihr Stammbuch - mit der Originalgeburtsurkunde des Kindes - mit.

Der Pfarrer wird danach mit Ihnen einen Gesprächstermin vereinbaren, der entweder bei Ihnen zuhause oder in den Räumlichkeiten der Kirchengemeinde stattfindet.Es wird keine Gebühr für die Eintragung der Taufe in Ihr Stammbuch erhoben.

Erstkommunion

Wann und wie wird die Erstkommunion gefeiert?

Die Termine für die Erstkommunion in Lorch und Alfdorf werden jeweils nach der gerade stattgefundenen Feier, d.h. ungefähr im April/Mai festgelegt. Sie werden danach rechtzeitig im Kirchen-Gemeindebrief „Mosaik“ und in den Amtsblättern der Stadt bzw. der Gemeinde bekanntgegeben.

Wie erfahre ich mehr über den Ablauf der Erstkommunion sowie deren Vorbereitung?

Grundsätzlich kommen die Kinder der 3. Klassen zur Erstkommunion. Der erste Elternabend findet im November statt. Die Einladung hierzu wird Ihren Kindern im Religionsunterricht ausgeteilt. Dabei wird der Pfarrer die wichtigsten Informationen zur Vorbereitung erläutern und einen Flyer verteilen, in dem die vollständigen Termine bis zur Feier der Erstkommunion stehen, u. a. das Datum des zweiten Elternabends. Die Kinder werden in verschiedenen Gruppen, die von Ehrenamtlichen – in der Regel Eltern – geleitet werden, vorbereitet. Diese bekommen die Anleitung und Unterstützung dazu vom Pfarrer und von einem Team, das die einzelnen Gruppenarbeiten koordiniert und vorbereitet.

In der Vorbereitung sind zwei Familiengottesdienste enthalten, bei denen die künftigen Erstkommunikanten der Gemeinde vorgestellt werden und später dann das Gewand übergeben wird.

Die Voraussetzung für die Teilnahme an der Erstkommunion ist die Taufe. Wenn Ihr Kind nicht getauft ist, kann dies im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung nachgeholt werden.

Firmung

Wann und wo findet die nächste Firmung statt? 

Die Firmung findet zweijährlich auf Seelsorgeeinheitsebene in St. Konrad, Lorch statt, d.h. Lorch, Waldhausen und Alfdorf mit allen Teilgemeinden zusammen. Der Termin – normalerweise im Juni/Juli - sowie der Firmspender, d.h. ein Bischof, Domkapitular oder Abt werden von der Diözese Rottenburg-Stuttgart festgelegt. In welchem Alter wird gefirmt und wie erfahre ich davon? Findet eine Vorbereitungszeit statt und in welcher Form?

In welchem Alter wird gefirmt und wie erfahre ich davon? 

Die Jugendlichen der 8. und 9. Klassen bekommen Anfang des Jahres eine Einladung zum Informationsnachmittag, bei dem der Pfarrer über die Bedeutung der Firmung sowie deren Vorbereitung und Ablauf spricht. Dabei besteht die Möglichkeit zur Anmeldung der Vorbereitung und Gruppeneinteilung. Der Abschluss ist dann eine gemeinsame Eucharistiefeier in der Kirche. 

Findet eine Vorbereitungszeit statt und in welcher Form? 

Die Gruppenstunden beginnen nach den Osterferien. In der Vorbereitung ist ein Beichtnachmittag enthalten. Die Gruppenbegleiterinnen und -begleiter werden vom Pfarrer auf ihre Aufgaben vorbereitet und unterstützt 

Krankensalbung – was ist das, was muss ich tun?

Noch immer ist dieses Sakrament bei vielen als „Letzte Ölung“ bekannt. Doch das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) hat das urchristliche Verständnis dieses Sakramentes wieder erneuert. Nicht allein ein Sakrament der Sterbenden ist die Krankensalbung, sondern sie will Stärkung für jeden sein, der ernsthaft erkrankt ist oder unter den Gebrechen des Alters leidet. Sakramente sind Zeichenhandlungen, die uns etwas über Gott sagen wollen, indem sie das Handeln Jesu in unserer Zeit Wirklichkeit werden lassen. Jesus hat Kranke geheilt, um die Menschen die heilende Nähe Gottes erfahren zu lassen, die Apostel sind diesem Beispiel gefolgt, auch indem sie bereits Öl als Zeichen der Heilung und Linderung verwendeten (vgl. Mk 6,13). Die Kirche führt diesen Auftrag Jesu und der Apostel im Sakrament der Krankensalbung fort. In unserer Seelsorgeeinheit bieten wir deshalb einmal im Jahr eine Eucharistiefeier an, in der die Krankensalbung gespendet wird (normalerweise im Juni, genauer Termin im Mosaik bzw. auf der Homepage). Selbstverständlich sind auch Einzeltermine möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das Pfarramt in Lorch (T. 07172/184910). Wenn das Pfarramt nicht besetzt ist, erhalten Sie auf dem Anrufbeantworter weitere Informationen.

Todesfall

Wohin wende ich mich bei einem Todesfall?Wenn ein Angehöriger verstorben ist, wenden Sie sich in der Regel an ein Bestattungsinstitut, das den Pfarrer verständigt und den Termin für die Beerdigung festlegt. Der Pfarrer wird mit Ihnen einen Termin für ein Trauergespräch vereinbaren.

Messintention

Ist es möglich, im Gottesdienst eines verstorbenen Angehörigen zu gedenken?Werktags in den Eucharistiefeiern, die mittwochs in St. Elisabeth, Waldhausen, donnerstags in St. Konrad, Lorch und freitags in St. Clemens, Alfdorf stattfinden, können Sie gerne nach vorheriger Anmeldung im Pfarrbüro ein Messgedenken für Ihren Angehörigen anmelden. Im Hochgebet wird der / des Verstorbenen namentlich gedacht.Sie können dafür im Pfarrbüro eine Spende machen. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart schlägt zur Orientierung € 4 vor.

Wiedereintritt in die katholische Kirche

Wie gehe ich vor, wenn ich wieder eintreten möchte? Wenn Sie sich entschließen, wieder in die katholische Kirche einzutreten, melden Sie sich bitte im Pfarramt. Der Pfarrer wird dann mit Ihnen einen Gesprächstermin vereinbaren, bei dem die Beweggründe und Anliegen erläutert werden. Nach deren Prüfung informiert der Pfarrer den Bischof über den Wiedereintrittswunsch. Nach dessen Genehmigung werden Sie in die Gemeinschaft der Gläubigen und die Kirchengemeinde wieder in Form einer kleinen Feier aufgenommen. Dies wird der bürgerlichen Gemeinde und dem Taufpfarramt danach von uns mitgeteilt.

Telefonseelsorge

24 Stunden an 365 Tagen im Jahr für alle.

Per Telefon 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 oder 116 123
per Mail und Chat unter www.telefonseelsorge.de

Die TelefonSeelsorge® ist für jeden da, für alte und junge Menschen, Berufstätige, Hausfrauen, Auszubildende oder Rentner, für Menschen jeder Glaubensgemeinschaft und auch für Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit. Rund eine Million Gespräche werden jedes Jahr geführt, kostenfrei und rund um die Uhr. Denn Sorgen wiegen schwer und sie richten sich nicht nach Tages- oder Öffnungszeiten. Dafür haben wir auch mitten in der Nacht ein offenes Ohr. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer verantwortungsvollen Aufgabe bewusst und nehmen Ihren Anruf ernst – egal, ob um acht Uhr morgens oder um Mitternacht.

Wer möchte, kann sich auch informieren in folgendem Beitrag: https://www.drs.de/media/Video/show/Video/telefonseelsorge-ruf-und-rat-1802.html